Allgemeine Geschäftsbedingungen des Berliner Kabarett-Theaters "Die Wühlmäuse" GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Berliner Kabarett-Theater “Die Wühlmäuse” GmbH (nachfolgend WM) gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachfolgend VP). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des VP werden nicht anerkannt, es sei denn, WM stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Handelt es sich bei VP um den Käufer einer Eintrittskarte, dann stimmt VP mit dem Kauf der Eintrittskarte der Gültigkeit nachfolgender AGB zu. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für VP die Hausordnung von WM. Das Hausrecht liegt bei WM.

§ 2 Kartenbestellung, Kartenkauf

(1) Die Kartenbestellung kann an der Theaterkasse von WM telefonisch, per Fax, Brief oder online über das e-mail-Kartenbestell-Formular erfolgen. Alternativ kann VP Karten an allen Theaterkassen (bundesweit) erwerben, die mit dem Ticketsystem cts arbeiten, parallel ist eine direkte Saalplanbuchung bei eventim (auch über die Homepage von WM) möglich.

(2) Die bestellten Karten liegen an der Kasse von WM während der Kassenöffnungszeiten zur Abholung bereit. VP wird von WM darüber sowie über die Frist, binnen der die Karten abzuholen und zu bezahlen sind, per Telefon informiert. Für Empfangs- bzw. Übermittlungsfehler haftet WM nicht.

Die Bestellung verliert ihre Wirkung mit Kassenschluss des in der Information genannten Abholtages.

VP kommt seiner Zahlungsverpflichtung an der Kasse nach. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden akzeptiert: Barzahlung, EC-Karte, Mastercard und Visa sowie American Express (ausschließlich direkt an der Kasse).
WM ist bei Kartenzahlung berechtigt, die Vorlage eines mit Lichtbild versehenen Ausweises zu verlangen und die Kartennutzung zurückzuweisen, wenn die Vorlage nicht erfolgt.

(3) Wird bei der Bestellung die Versendung der Eintrittskarten gewünscht, erfolgt die Übermittlung der Eintrittskarten per Post-Zustellung.
Für die Buchung per Telefon oder EMail fällt eine Bearbeitungsgebühr von 3,50€ an.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet WM für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung bei der Post (Einwurf in den Briefkasten). Die ordnungsgemäße Beförderung und der Eingang bei VP fallen nicht in den Risikobereich von WM. Das Empfangsrisiko trägt VP. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von WM auf die Erstattung des Eintrittsgeldes.

Die Versendung der bestellten Eintrittskarten erfolgt nur, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Konto

Kto-Inh.: Die Wühlmäuse GmbH
Berliner Volksbank e.G.
IBAN DE40 1009 0000 7126 2270 21

BIC BEVODEBBXXX

spesenfrei, endgültig und unter Benennung des Namens von VP und des Veranstaltungstages, zur Gutschrift gebracht ist.

VP wird über die Zahlungsmodalität sowie darüber bis wann die Gutschrift zu erfolgen hat informiert. Auch hier haftet WM nicht für Empfangs- bzw. Übermittlungsfehler.

Erfolgt die Gutschrift über den seitens unserer Theaterkasse vorgegebenen Betrag nicht bis zu dem genannten Termin, verliert die Bestellung ihre Wirksamkeit. Entscheidend ist die Wertstellung auf dem Konto des Veranstalters. Später eingehende Beträge werden erstattet.

(4) Bei fristgerecht geleisteter Zahlung hat VP auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der Karten keinen Erstattungsanspruch.

(5) VP hat auf der Internetseite von WM auch die Möglichkeit, sich Plätze über die Saalplanbuchung von Eventim direkt im Saalplan auszusuchen, zu kaufen und auszudrucken. In diesem Falle gilt nicht §2 N°(1)-(4) der vorliegenden AGB sondern es gelten ausschließlich die Preise und AGB der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.

§ 3 Eintrittspreisermäßigung

Schwerbehinderte, Schüler, Studenten, Arbeitslose und Senioren erhalten in der Regel für alle Veranstaltungen Ermäßigungen, ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen bzw. gesonderte Vorgaben seitens des auftretenden Künstlers bzw. dessen zuständigen Agentur. Entsprechende Ermäßigungen können gesondert an der Kasse der WM erfragt werden.

Der Nachweis für das Vorliegen der die Ermäßigung rechtfertigenden Umstände ist mittels eines entsprechenden Ausweises im Original (keine Kopie) vor dem Kartenerwerb an der Kasse zu führen. Für bereits ausgedruckte Karten ist die Gewährung einer Ermäßigung nicht möglich.

WM behält sich vor, bei der Einlasskontrolle die Vorlage des Ausweises zu verlangen. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, entfällt die Wirksamkeit der Eintrittskarte. Der Eintritt ist ansonsten nur möglich, wenn die Differenz zum normalen Eintrittspreis nachentrichtet wird.

§ 4 Umbuchung, Stornierung, Ticketverlust, Gewährleistung, Haftung

(1) Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn die Veranstaltung wird von WM abgesagt oder zeitlich verschoben. Bei Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung erstattet WM den Kaufpreis bei Rücksendung der bei WM gekauften Karten. WM gibt Ausfälle und Verlegungen vorab auf seiner Homepage www.wuehlmaeuse.de und auf telefonische Anfrage unter der Telefonnummer 030 – 30 67 30 11 bekannt. VP stimmt zu, sich vorab zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Porto und Bearbeitungskosten, sowie etwaige Reise- und sonstige Kosten werden generell nicht erstattet.

(2) VP hat keinen Anspruch auf den Ersatz verlorener Tickets.

(3) Bei mangelhafter Ware hat VP das Recht, eine Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Ware gegen Rückgabe der mangelhaften Ware zu fordern. WM kann die von VP gewählte Art der Nacherfüllung – etwa die Lieferung einer neuen Ware – verweigern, wenn sie im Vergleich zu der anderen Art – Beseitigung des Mangels – unverhältnismäßige Kosten verursacht.

(4) WM haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 5 Kartengutschein

Es besteht die Möglichkeit, Kartengutscheine an der Kasse von WM zu erwerben. Dieser Gutschein ist auf jeden gewünschten Betrag ausstellbar und ist ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Die Veranstaltung muss nicht im Gültigkeitszeitraum des Gutscheins, sondern kann zum Zeitpunkt der Gutschein-Einlösung in der Zukunft liegen. Eine generelle Gültigkeitsverlängerung ist nicht möglich. Er kann nur nach Maßgabe vorhandener Plätze eingelöst werden. Gutscheine können nicht ausbezahlt werden. Gutscheine von anderen Theaterkassen können nicht an unserer Kasse eingelöst werden.

§ 6. Widerrufsrecht

Bei Bestellung von Tickets steht VP gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

§ 7 Zutritt zur Veranstaltung

(1) VP ist zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, es sei denn in der Produktbeschreibung der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben oder das Ticket benennt eine bestimmte Person. Der Zeitpunkt des Einlasses ist auf dem Ticket vermerkt. Ein Recht zum Betreten des Veranstaltungsortes steht dem Kunden nur nach Weisung des Ordnungsdienstes oder der Einlasskontrolle zu.

(2) Nach Beginn der Vorstellung erfolgt kein Einlass. Ein Nacheinlass ist zur Pause möglich. Ausnahmen kann WM nur nach Zustimmung des auftretenden Künstlers gewähren. Ein Anspruch von VP auf Rückerstattung des Kartenpreises besteht nicht.

(3) WM steht es frei, das Zugangsrecht zu seinen Veranstaltungen gemäß den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- bzw. Landesebene zu pandemischen Lagen einzuschränken und damit einhergehend auf das Vorzeigen entsprechend erforderlicher digitaler Nachweise zu bestehen.

(4) Mit der Beendigung der Veranstaltung erlischt das Recht zum Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen.

§ 8 Garderobennutzung

Mäntel, Schirme, Stöcke, Taschen oder ähnliche Gegenstände müssen gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

§ 9 Verbot von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

(1) Im Theater sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr abgegeben werden.

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

(2) Im Verlauf der Veranstaltung können durch WM, den Künstler und / oder durch von Ihnen berechtigte Dritte Foto-, Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, die für Werbezwecke, den Einsatz in den sozialen Medien, im Fernsehen, im Radio und / oder die Veröffentlichung auf DVD; BluRay bestimmt sind. VP erteilt mit Kauf der Eintrittskarte sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierenden Ansprüche.

§ 10 Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Tieren, Gegenständen, Speisen und Getränken

(1) Das Mitführen von Rücksäcken, Koffern, großen Taschen sowie ähnlichen Behältnissen ist VP untersagt. Die maximale Größe erlaubter Taschen ist 21 x 30 cm (DIN A4 Blatt). Größere Taschen müssen an der Garderobe abgegeben werden.

(2) Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Taschenmessern, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laser Pointern, Glas- und Plastikflaschen sowie Dosen durch VP in die Veranstaltungsräume ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten, und WM behält sich das Recht vor, VP von der Veranstaltung auszuschließen. WM behält sich ferner das Recht vor, am Einlass Taschenkontrollen durchzuführen und einzelne VP bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung vom Sicherheitsinteresse aller Kunden einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen VP andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

(3) Das Mitführen von Tieren, insbesondere von Nagern, zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Blindenhunde ist im Vorfeld mit WM abzusprechen.

(4) VP ist es untersagt, eigene Speisen und Getränke in die Veranstaltungsstätte mitzunehmen.

§ 11 Verbot des Eintrittskartenhandels

WM hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

§ 12 Personalisierung von Tickets

(1) Im Falle des Einsatzes von personalisierten Tickets hat nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Berechtigung zum Besuch der Veranstaltungen besteht nur auf Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrages, den VP im Rahmen seiner Ticketbestellung mit WM geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von nachfolgender Ziffer 2 eingetreten ist.

(2) Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist, dass VP das auf der Vorderseite mit seinem Vor-und Zunamen versehene Ticket vorlegt. WM behält sich das Recht vor, sich zur Identitätsprüfung den Personalausweis oder Reisepass von VP vorlegen zu lassen. WM behält sich ferner das Recht vor, Personen, die kein Besuchsrecht erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern.

(3) Gestattet WM dem Ticketinhaber den Zutritt, wird WM auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber VP frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigten VP identisch ist.

§ 13 Umpersonalisierung / Übertragung des Besuchsrechts von Tickets

(1) Die Übertragung des Besuchsrechts bei personalisierten Tickets (Umpersonalisierung der Tickets) kann nur am jeweiligen Veranstaltungstag vor Ort/in der Veranstaltungsstätte vorgenommen werden. Hierfür ist von VP am Veranstaltungstag genügend Zeit einzuplanen.

(2) Der auf dem Ticket genannte VP muss dazu selbst vor Ort erscheinen, oder eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist, an den neuen Ticketinhaber übergeben. Folgendes ist somit zur Veranstaltungsstätte mitzubringen:

– Das freiwerdende Originalticket
– Eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist und aus dem die Identität des ursprünglichen Ticketinhabers hervorgeht
– Ein amtliches Ausweisdokument im Original, aus dem die Identität des neuen Besuchers hervorgeht.

Der Ticketübernehmer wird neuer VP der WM und erklärt sich mit den AGB von WM einverstanden.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung gemäß der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nur in Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. d2m ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhaltenen Daten des VP im Rahmen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

Hausordnung

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Gerichtsstand ist Berlin

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 15.02.2024